NÖ Wohnkostenzuschuss - Antrag ab sofort bis zum 31.12.2023

geld

Der von der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ Wohnkostenzuschuss soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten und soll Menschen mit geringerem Einkommen in Zeiten enorm gestiegener Wohnkosten erleichtern. 


Die Antragstellung ist im Zeitraum von 23.10.2023 bis 31.12.2023 möglich.

Online unter folgendem Link: https://onlineratgeber.noel.gv.at/heizkosten/

Auch besteht die Möglichkeit, den Antrag auszufüllen, zu unterschreiben und per Mail an 
wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at 

oder per Post an untenstehende Adresse zu retournieren: 

Amt der NÖ Landesregierung 
Abteilung Soziales und Generationenförderung 
Landhausplatz 1 
3109 St. Pölten 

Antrag zum Download:  Antragsformular_NÖ_Wohnkostenzuschuss.pdf (0.02 MB)

Das Formular ist auch auf dem Gemeindeamt erhältlich, wir helfen gerne bei der Antragstellung.

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen gemäß Punkt I.1. und I.2. der gegenständlichen Förderrichtlinie erfüllen, abhängig und beträgt

für die erste Person im Haushalt € 150,00 und 
für jede weitere Person € 50,00. 

Es handelt sich bei dieser Förderung um eine Einmalzahlung, bei der jede Person nur einmal Berücksichtigung findet.

Von der Förderung ausgenommen sind: 

1. Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
2. Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte vollstationäre Versorgung vorliegt (auf Kosten der Sozialhilfe in einem Pflegeheim etc. untergebracht)

 


Voraussetzungen für die antragstellende Person: 

Berechtigter Personenkreis (gilt für jene Personen, für die der Antrag gestellt wird): 

Einkommensgrenzen

Auszahlung der Förderung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller oder der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich.

Rückerstattung: Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese über Aufforderung dem Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, unverzüglich rückzuerstatten. 

Rechtsanspruch: Auf die Gewährung des NÖ Wohnkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der budgetären Mittel gewährt.