Stellenausschreibung
Der Gemeindeverband der Musikschule Pielachtal gibt bekannt, dass der Dienstposten einer
Leiterin bzw. eines Leiters des Gemeindeverbandes der Musikschule Pielachtal
neu besetzt wird.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt voraussichtlich mit 01.09.2025 nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG) bzw. nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025) in der jeweils geltenden Fassung. Die Anstellung und Betrauung mit der Musikschulleitung ist vorerst befristet (zwei Jahre) vorgesehen. Die befristete Betrauung kann einmal um maximal fünf Jahre verlängert werden. Bei zufriedenstellender Dienstleistung kann die Betrauung auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
Aufgabenbereich
_ Organisatorische, pädagogische und administrative Leitung der Musikschule unter Erfüllung der im § 46b GVBG bzw. § 110 NÖ GBedG 2025 genannten besonderen Dienstpflichten
_ Unterrichtserteilung, Erfüllung von Erziehungs- und Verwaltungsaufgaben
_ Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen (Konzerte, Projekte etc.)
_ Zusammenarbeit mit der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen
Anstellungserfordernisse
_ die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
_ die volle Handlungsfähigkeit
_ die persönliche und fachliche Eignung für den Dienst sowie Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
_ ein einwandfreies Vorleben
_ Erfüllung der Aufnahmeerfordernisse für die Entlohnungsgruppe ms1 oder ms2 (GVBG) bzw. die Verwendung Höherer Dienst im Verwendungszweig Musik- und kunstpädagogischer Dienst (NÖ GBedG 2025)
_ eine mindestens fünfjährige Unterrichtspraxis an einer öffentlichen Musikschule
_ Organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, die die kompetente Leitung einer Musikschule gewährleisten
_ absolvierte Ausbildung im Sinne des § 46b Abs. 4 GVBG bzw. § 110 Abs. 4 NÖ GBedG 2025; diese kann innerhalb von 3 Jahren nach der Betrauung mit der Musikschulleitung nachgeholt werden
(Sofern noch kein Dienstverhältnis begründet wurde ist die gesundheitliche Eignung im Zuge einer Befundaufnahme einer oder eines vom Rechtsträger beauftragten ärztlichen Sachverständigen nachgewiesen)
Bewerbung
Bewerbungen sind unter Beilage der unten angeführten Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 12. März 2025, bei der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach, Schloßstraße 1, 3204 Kirchberg an der Pielach, mit dem Vermerk „Bewerbung Musikschulleitung“ abzugeben.
Das Hearing mit max. fünf Kandidatinnen und Kandidaten wird am Montag, 24.03.2025 im Gemeindeamt in Kirchberg an der Pielach stattfinden. Sollten sich nach Ablauf der Frist weniger als drei Personen beworben haben, wird die Ausschreibung mit einer Bewerbungsfrist von mindestens 6 Wochen wiederholt und in den “Amtlichen Nachrichten der NÖ Landesregierung” verlautbart.
Die Feedbackgespräche zum Hearing für die Musikschulleitung finden online nach Terminvereinbarung statt.
Beilagen zur Bewerbung
_ Lebenslauf
_ Geburtsurkunde
_ Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Nachweis der Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat
_ Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
_ Prüfungszeugnisse (Falls ausländische Prüfungszeugnisse eingereicht werden, muss gemäß dem Anerkennungs- und Bewertungsgesetz ein Anerkennungsverfahren zum Zweck der Berufsausübung vorgenommen werden (www.aais.at).)
_ Einschlägige Dienstzeugnisse und Qualifikationsnachweise insbesondere über musikpädagogische, organisatorisch/administrative Qualifikationen und Führungskompetenz sowie über Erfahrungen im Musik- und Kulturbetrieb;
_ 2-3-seitiges Konzept über die Weiterentwicklung der Musikschule (Im Rahmen dieses Konzeptes soll auch auf die pädagogische Leitung einer Musikschule, Struktur des Fächerangebots, regionale Gegebenheiten sowie Grundlagen des Musizierens und Musiklernens eingegangen werden.)
3204 Kirchberg an der Pielach, 12.02.2025
Franz Singer
Verbandsobmann
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